Meine oberste Prämisse ist, dass Sie nur die Stunden in Anspruch nehmen, die Sie wirklich brauchen – sprich, so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Falls Sie aus finanziellen Gründen einen Therapeuten mit Kassenzulassung benötigen, aber für diesen eine längere Wartezeit haben, unterstütze ich Sie gerne auch während der Wartezeit.
TELEFONISCHER ERSTKONTAKT
Tel.: 0151-207 27 229
Bei telefonischer Erst-Kontaktaufnahme nehme ich mir für Sie bis zu 15 Minuten Zeit. Dieses Telefongespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. In diesem Gespräch schildern Sie in Stichworten Ihr Problem und wir klären zunächst, ob mein Angebot zu Ihren Bedürfnissen passt.
Mein Honorar gestaltet sich wie folgt:
Online-Therapie | Beratung | Coaching
50 Minuten à 85 Euro
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 a UstG umsatzsteuerfrei.
Je nach Beschwerden müssen Sie bei einer Kurzzeittherapie zwischen 5 und 10 Sitzungen rechnen. In manchen Fällen reichen aber auch schon einzelne Stunden für eine spürbare Verbesserung. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt.
Behandlungspaket: Sie haben die Möglichkeit ein Behandlungspaket von 5 Sitzungen zu einem Pauschalpreis von 400 Euro zu buchen. Der Betrag ist als Gesamtpreis bei der ersten Sitzung zur Zahlung fällig.
BITTE BEACHTEN SIE:
SELBSTZAHLER
In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich bzw. vom Patienten nicht gewünscht. Die Abrechnung auf Selbstzahlerbasis hat durchaus Vorteile gegenüber der Abrechnung mit der Krankenkasse. Es gibt keine langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und es entfällt die Befunderhebung für die Krankenkasse. Des Weiteren werden keine Angaben über die Behandlung an offizielle Stellen weitergegeben, sodass die Behandlung keine Nachteile beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen (z.B. private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) für Patienten bedeuten. Des Weiteren arbeiten Patienten, die ihre Therapiekosten selbst zahlen müssen erfahrungsgemäß intensiv mit, um schneller einen Therapieerfolg zu erreichen.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie nicht auf. Selbstverständlich behandle ich Sie gerne auch als Selbstzahler.
PRIVATE KRANKENKASSEN
Einige private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten durch den Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Vorfeld, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer eventuell möglichen Erstattung Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich behandle ich Sie gerne auch als Selbstzahler.
TERMINABSAGEN
Bitte beachten Sie, dass ich Termine stets sorgfältig vorbereite und diese für Sie exklusiv terminiere. Bei kurzfristigen Terminabsagen ist es mir in der Regel nicht möglich, diese anderweitig zu vergeben. Daher erlaube ich mir, bei einem Fernbleiben ohne Terminabsage die Hälfte des Honorars zu berechnen, es sei denn der Termin kann weitergegeben werden, worum ich mich stets bemühe. Eine Terminabsage bis 24 Stunden vor dem Termin ist kostenfrei.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Psychotherapeutische Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem Steuerberater.